Tag des Artenschutzes 2019

1973 wurde im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) der internationale Tag des Artenschutzes eingeführt.  Er findet jährlich am 3. März statt. Dieses Abkommen soll sicherstellen, dass die bedrohten wildlebende Arten (Tiere und Pflanzen) nachhaltig geschützt werden, die durch diverse Handelsinteressen gefährdet werden.

So regelt bzw. verbietet dieses internationale Übereinkommen den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten weltweit. Ihre Ein- und Ausfuhr wird unter eine scharfe Kontrolle gestellt. Nicht nur das Tier bzw. die Pflanze ist geschützt, auch der Handel mit den entsprechenden Produkten, wie Elfenbein, Kaviar, Schildpatt oder präparierten („ausgestopften“) Tieren unterliegt den gleichen strengen Gesetzen. Die Durchführung des Abkommens erfolgt in Deutschland in der Regel durch das Bundesamt für Naturschutz.

Welche Tiere und Pflanzen in unserer Region dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen (zum Beispiel: Wolf und Wildkatze) , können Sie auf  unseren Führungen erfahren. Kommen Sie mit und lernen sie die bedrohten Tier- und Pflanzenarten unserer Region kennen. Denn nur was wir kennen, können wir schützen!

Weitere Informationen: https://www.bfn.de/themen/cites.html

 

 

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